3. Mose 5:1-13

3. Mose 5:1-13 HFA

»Ein Sündopfer muss dargebracht werden, wenn jemand auf folgende Weise Schuld auf sich lädt: Jemand hört, wie unter Androhung eines Fluches zur Zeugenaussage aufgerufen wird, und er meldet sich nicht, obwohl er das Verbrechen gesehen oder davon erfahren hat; jemand berührt, ohne es zu merken, den Kadaver eines wilden oder zahmen Tieres oder eines Kriechtieres und macht sich dadurch unrein; jemand erkennt zu spät, dass er einen Menschen berührt hat, der aus irgendeinem Grund unrein ist; jemand spricht unüberlegt einen Schwur aus – so wie man schnell einmal etwas unbedacht sagt und erst später die Folgen merkt –, ganz gleich ob er mit dem Schwur etwas Gutes oder Schlechtes bewirken wollte. In allen diesen Fällen muss der Betreffende zuerst seine Schuld bekennen. Dann soll er zur Wiedergutmachung ein weibliches Schaf oder eine Ziege als Sündopfer darbringen, und der Priester soll ihn dadurch mit mir versöhnen. Wenn er sich ein Schaf oder eine Ziege nicht leisten kann, soll er mir zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben als Opfer darbringen, eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. Er soll sie dem Priester geben. Der Priester bringt die erste Taube als Sündopfer dar. Er bricht ihr das Genick, ohne jedoch dabei den Kopf abzutrennen. Etwas von ihrem Blut spritzt er an die Altarwand, den Rest lässt er am Fuß des Altars auslaufen. Dies ist das Sündopfer. Die zweite Taube bringt er mir als Brandopfer dar, so wie es vorgeschrieben ist. Auf diese Weise soll der Priester den Schuldigen mit mir versöhnen, und ich werde ihm vergeben. Wenn der Betreffende sich auch zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nicht leisten kann, darf er als Opfergabe für seine Sünde eineinhalb Kilogramm feines Weizenmehl darbringen. Er soll aber weder Öl noch Weihrauch dazugeben, denn es ist ein Sündopfer. Er bringt das Mehl dem Priester; dieser nimmt eine Handvoll und verbrennt es zu meinem Gedenken auf dem Altar, wo er zuvor die anderen Opfer in Rauch aufgehen ließ. Auch dies ist ein Sündopfer. So versöhnt der Priester den Schuldigen mit mir, und ich werde ihm vergeben. Das übrige Mehl soll wie beim Speiseopfer dem Priester gehören.«