3. Mose 5:1-13

3. Mose 5:1-13 Hoffnung für alle (HFA)

»Ein Sündopfer muss dargebracht werden, wenn jemand auf folgende Weise Schuld auf sich lädt: Jemand hört, wie unter Androhung eines Fluches zur Zeugenaussage aufgerufen wird, und er meldet sich nicht, obwohl er das Verbrechen gesehen oder davon erfahren hat; jemand berührt, ohne es zu merken, den Kadaver eines wilden oder zahmen Tieres oder eines Kriechtieres und macht sich dadurch unrein; jemand erkennt zu spät, dass er einen Menschen berührt hat, der aus irgendeinem Grund unrein ist; jemand spricht unüberlegt einen Schwur aus – so wie man schnell einmal etwas unbedacht sagt und erst später die Folgen merkt –, ganz gleich ob er mit dem Schwur etwas Gutes oder Schlechtes bewirken wollte. In allen diesen Fällen muss der Betreffende zuerst seine Schuld bekennen. Dann soll er zur Wiedergutmachung ein weibliches Schaf oder eine Ziege als Sündopfer darbringen, und der Priester soll ihn dadurch mit mir versöhnen. Wenn er sich ein Schaf oder eine Ziege nicht leisten kann, soll er mir zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben als Opfer darbringen, eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. Er soll sie dem Priester geben. Der Priester bringt die erste Taube als Sündopfer dar. Er bricht ihr das Genick, ohne jedoch dabei den Kopf abzutrennen. Etwas von ihrem Blut spritzt er an die Altarwand, den Rest lässt er am Fuß des Altars auslaufen. Dies ist das Sündopfer. Die zweite Taube bringt er mir als Brandopfer dar, so wie es vorgeschrieben ist. Auf diese Weise soll der Priester den Schuldigen mit mir versöhnen, und ich werde ihm vergeben. Wenn der Betreffende sich auch zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nicht leisten kann, darf er als Opfergabe für seine Sünde eineinhalb Kilogramm feines Weizenmehl darbringen. Er soll aber weder Öl noch Weihrauch dazugeben, denn es ist ein Sündopfer. Er bringt das Mehl dem Priester; dieser nimmt eine Handvoll und verbrennt es zu meinem Gedenken auf dem Altar, wo er zuvor die anderen Opfer in Rauch aufgehen ließ. Auch dies ist ein Sündopfer. So versöhnt der Priester den Schuldigen mit mir, und ich werde ihm vergeben. Das übrige Mehl soll wie beim Speiseopfer dem Priester gehören.«

3. Mose 5:1-13 Lutherbibel 1912 (DELUT)

Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig. Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet. Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat, so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf-oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen. Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen; und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer, Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben. Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer.

3. Mose 5:1-13 Hoffnung für alle (HFA)

»Ein Sündopfer muss dargebracht werden, wenn jemand auf folgende Weise Schuld auf sich lädt: Jemand hört, wie unter Androhung eines Fluches zur Zeugenaussage aufgerufen wird, und er meldet sich nicht, obwohl er das Verbrechen gesehen oder davon erfahren hat; jemand berührt, ohne es zu merken, den Kadaver eines wilden oder zahmen Tieres oder eines Kriechtieres und macht sich dadurch unrein; jemand erkennt zu spät, dass er einen Menschen berührt hat, der aus irgendeinem Grund unrein ist; jemand spricht unüberlegt einen Schwur aus – so wie man schnell einmal etwas unbedacht sagt und erst später die Folgen merkt –, ganz gleich ob er mit dem Schwur etwas Gutes oder Schlechtes bewirken wollte. In allen diesen Fällen muss der Betreffende zuerst seine Schuld bekennen. Dann soll er zur Wiedergutmachung ein weibliches Schaf oder eine Ziege als Sündopfer darbringen, und der Priester soll ihn dadurch mit mir versöhnen. Wenn er sich ein Schaf oder eine Ziege nicht leisten kann, soll er mir zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben als Opfer darbringen, eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. Er soll sie dem Priester geben. Der Priester bringt die erste Taube als Sündopfer dar. Er bricht ihr das Genick, ohne jedoch dabei den Kopf abzutrennen. Etwas von ihrem Blut spritzt er an die Altarwand, den Rest lässt er am Fuß des Altars auslaufen. Dies ist das Sündopfer. Die zweite Taube bringt er mir als Brandopfer dar, so wie es vorgeschrieben ist. Auf diese Weise soll der Priester den Schuldigen mit mir versöhnen, und ich werde ihm vergeben. Wenn der Betreffende sich auch zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nicht leisten kann, darf er als Opfergabe für seine Sünde eineinhalb Kilogramm feines Weizenmehl darbringen. Er soll aber weder Öl noch Weihrauch dazugeben, denn es ist ein Sündopfer. Er bringt das Mehl dem Priester; dieser nimmt eine Handvoll und verbrennt es zu meinem Gedenken auf dem Altar, wo er zuvor die anderen Opfer in Rauch aufgehen ließ. Auch dies ist ein Sündopfer. So versöhnt der Priester den Schuldigen mit mir, und ich werde ihm vergeben. Das übrige Mehl soll wie beim Speiseopfer dem Priester gehören.«

3. Mose 5:1-13 Lutherbibel 1912 (DELUT)

Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig. Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet. Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat, so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf-oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen. Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen; und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer, Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben. Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer.

3. Mose 5:1-13 Darby Unrevidierte Elberfelder (ELB)

Und wenn jemand sündigt, daß er die Stimme des Fluches hört, und er war Zeuge, sei es daß er es gesehen oder gewußt hat, wenn er es nicht anzeigt, so soll er seine Ungerechtigkeit tragen; oder wenn jemand irgend etwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres, oder das Aas eines unreinen Viehes, oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres, ist es ihm auch verborgen, so ist er unrein und schuldig; oder wenn er die Unreinigkeit eines Menschen anrührt, was für eine Unreinigkeit von ihm es auch sei, durch welche er unrein wird, und es ist ihm verborgen, erkennt er es, so ist er schuldig; oder wenn jemand schwört, indem er unbesonnen mit den Lippen redet, Böses oder Gutes zu tun, nach allem was ein Mensch mit einem Schwur unbesonnen reden mag, und es ist ihm verborgen, erkennt er es, so ist er schuldig in einem von diesen. Und es soll geschehen, wenn er sich in einem von diesen verschuldet, so bekenne er, worin er gesündigt hat; und er bringe sein Schuldopfer dem Jehova für seine Sünde, die er begangen hat: ein Weiblein vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seiner Sünde. Und wenn seine Hand das zu einem Stück Kleinvieh Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll er für seine Schuld, die er auf sich geladen hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dem Jehova bringen: eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. Und er soll sie zu dem Priester bringen; und dieser bringe die zum Sündopfer bestimmte zuerst dar und kneipe ihr den Kopf ein dicht beim Genick; er soll ihn aber nicht abtrennen. Und er sprenge von dem Blute des Sündopfers an die Wand des Altars, und das Übrige von dem Blute soll ausgedrückt werden an den Fuß des Altars: es ist ein Sündopfer. Und die andere soll er als Brandopfer opfern nach der Vorschrift. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Und wenn seine Hand zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht aufbringen kann, so bringe der, welcher gesündigt hat, als seine Opfergabe ein Zehntel Epha Feinmehl zum Sündopfer; er soll kein Öl darauf tun und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. Und er soll es zu dem Priester bringen; und der Priester nehme davon seine Hand voll, das Gedächtnisteil desselben, und räuchere es auf dem Altar, auf den Feueropfern Jehovas: es ist ein Sündopfer. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem von diesen, und es wird ihm vergeben werden; und es soll dem Priester gehören wie das Speisopfer.

3. Mose 5:1-13 Die Bibel (Schlachter 2000) (SCH2000)

Und wenn eine Seele dadurch sündigt, dass sie etwas nicht anzeigt, obwohl sie die Fluchandrohung vernommen hat und Zeuge ist, weil sie es gesehen oder erfahren hat, und so Schuld auf sich bringt; oder wenn jemand irgendetwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen Wildes oder das Aas eines unreinen Viehs oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres, und es ist ihm verborgen gewesen, und er wird unrein und schuldig; oder wenn jemand die Unreinheit eines Menschen anrührt, irgendetwas von alledem, womit man sich verunreinigen kann, und es ist ihm verborgen gewesen, er hat es aber nun erfahren und ist nun schuldig; oder wenn jemand leichtfertig mit seinen Lippen schwört, Gutes oder Böses tun zu wollen, irgendetwas von dem, was ein Mensch so leichtfertig schwören mag, und es war ihm verborgen, er erkennt es aber nun und hat sich in einer dieser Sachen schuldig gemacht — wenn er nun durch etwas Derartiges Schuld auf sich gebracht hat, so bekenne er, woran er sich versündigt hat, und bringe dem HERRN sein Schuldopfer dar für seine Sünde, die er begangen hat, ein weibliches [Tier] vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer, und der Priester soll [damit] Sühnung für ihn erwirken wegen seiner Sünde. Kann er aber nicht so viel aufbringen, dass es für ein Lamm reicht, so bringe er dem HERRN für das, worin er gesündigt hat, als sein Schuldopfer zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dar; eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer. Und er soll sie zu dem Priester bringen; dieser aber soll zuerst die zum Sündopfer bestimmte darbringen und ihr unterhalb des Genicks den Kopf abkneifen, ihn aber nicht abtrennen. Und vom Blut des Sündopfers sprenge er an die Wand des Altars, das übrige Blut aber soll an den Fuß des Altars ausgedrückt werden; es ist ein Sündopfer. Die andere aber soll er als Brandopfer opfern, wie es verordnet ist. Und so soll der Priester für ihn Sühnung erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Kann er aber auch die zwei Turteltauben oder die zwei jungen Tauben nicht aufbringen, so bringe der, welcher gesündigt hat, als seine Opfergabe ein Zehntel Epha Feinmehl als Sündopfer dar. Er soll aber kein Öl darauftun und keinen Weihrauch darauflegen, weil es ein Sündopfer ist. Er soll es zu dem Priester bringen, und der Priester nehme eine Handvoll davon, so viel zum Gedenken bestimmt ist, und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. Und so soll der Priester Sühnung für ihn erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem jener Fälle, und es wird ihm vergeben werden. [Das Opfer] aber soll dem Priester gehören wie das Speisopfer.