2. Mose 12:43-49

2. Mose 12:43-49 HFA

Der HERR sagte zu Mose und Aaron: »Für das Passahfest gebe ich euch folgende Anordnungen: Grundsätzlich gilt, dass Ausländer nicht am Passahmahl teilnehmen dürfen. Wenn ihr aber einen ausländischen Sklaven gekauft und ihn beschnitten habt, dann darf er von dem Lamm essen. Fremde, die nur vorübergehend bei euch leben und sich nicht eurem Volk anschließen, dürfen jedoch nicht an der Mahlzeit teilnehmen. Dasselbe gilt für ausländische Lohnarbeiter. Ihr müsst das Passahlamm in demselben Haus essen, in dem ihr es zubereitet habt. Bringt nichts von seinem Fleisch nach draußen und zerbrecht ihm keinen einzigen Knochen! Die ganze Gemeinschaft der Israeliten soll das Passahfest feiern. Wenn jemand, der aus dem Ausland stammt und bei euch lebt, mir zu Ehren mitfeiern will, soll er jeden Mann und jeden Jungen in seinem Haus beschneiden lassen. Dann gehört er auch zu eurem Volk und kann wie jeder andere Israelit am Fest teilnehmen. Ein Unbeschnittener aber darf auf keinen Fall vom Passahlamm essen. Für die Einheimischen und für die Fremden, die sich euch angeschlossen haben, soll ein und dasselbe Recht gelten.«