2. Mose 12:43-49
2. Mose 12:43-49 Lutherbibel 1912 (DELUT)
Und der HERR sprach zu Mose und Aaron: Dies ist die Weise Passah zu halten. Kein Fremder soll davon essen. Aber wer ein erkaufter Knecht ist, den beschneide man, und dann esse er davon. Ein Beisaß und Mietling sollen nicht davon essen. In einem Hause soll man's essen; ihr sollt nichts von seinem Fleisch hinaus vor das Haus tragen und sollt kein Bein an ihm zerbrechen. Die ganze Gemeinde Israel soll solches tun. So aber ein Fremdling bei dir wohnt und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; alsdann mache er sich herzu, daß er solches tue, und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen. Einerlei Gesetz sei dem Einheimischen und dem Fremdling, der unter euch wohnt.
2. Mose 12:43-49 Hoffnung für alle (HFA)
Der HERR sagte zu Mose und Aaron: »Für das Passahfest gebe ich euch folgende Anordnungen: Grundsätzlich gilt, dass Ausländer nicht am Passahmahl teilnehmen dürfen. Wenn ihr aber einen ausländischen Sklaven gekauft und ihn beschnitten habt, dann darf er von dem Lamm essen. Fremde, die nur vorübergehend bei euch leben und sich nicht eurem Volk anschließen, dürfen jedoch nicht an der Mahlzeit teilnehmen. Dasselbe gilt für ausländische Lohnarbeiter. Ihr müsst das Passahlamm in demselben Haus essen, in dem ihr es zubereitet habt. Bringt nichts von seinem Fleisch nach draußen und zerbrecht ihm keinen einzigen Knochen! Die ganze Gemeinschaft der Israeliten soll das Passahfest feiern. Wenn jemand, der aus dem Ausland stammt und bei euch lebt, mir zu Ehren mitfeiern will, soll er jeden Mann und jeden Jungen in seinem Haus beschneiden lassen. Dann gehört er auch zu eurem Volk und kann wie jeder andere Israelit am Fest teilnehmen. Ein Unbeschnittener aber darf auf keinen Fall vom Passahlamm essen. Für die Einheimischen und für die Fremden, die sich euch angeschlossen haben, soll ein und dasselbe Recht gelten.«
2. Mose 12:43-49 Lutherbibel 1912 (DELUT)
Und der HERR sprach zu Mose und Aaron: Dies ist die Weise Passah zu halten. Kein Fremder soll davon essen. Aber wer ein erkaufter Knecht ist, den beschneide man, und dann esse er davon. Ein Beisaß und Mietling sollen nicht davon essen. In einem Hause soll man's essen; ihr sollt nichts von seinem Fleisch hinaus vor das Haus tragen und sollt kein Bein an ihm zerbrechen. Die ganze Gemeinde Israel soll solches tun. So aber ein Fremdling bei dir wohnt und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; alsdann mache er sich herzu, daß er solches tue, und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen. Einerlei Gesetz sei dem Einheimischen und dem Fremdling, der unter euch wohnt.
2. Mose 12:43-49 Darby Unrevidierte Elberfelder (ELB)
Und Jehova redete zu Mose und Aaron: Dies ist die Satzung des Passah: Kein Fremdling soll davon essen; jedes Mannes Knecht aber, ein für Geld Erkaufter, wenn du ihn beschneidest, dann darf er davon essen. Ein Beisaß und ein Mietling soll nicht davon essen. In einem Hause soll es gegessen werden; du sollst nichts von dem Fleische aus dem Hause hinausbringen, und ihr sollt kein Bein an ihm zerbrechen. Die ganze Gemeinde Israel soll es feiern. Und wenn ein Fremdling bei dir weilt und das Passah dem Jehova feiern will, so werde alles Männliche bei ihm beschnitten, und dann komme er herzu, es zu feiern; und er soll sein wie ein Eingeborener des Landes. Aber kein Unbeschnittener soll davon essen. Ein Gesetz soll sein für den Eingeborenen und für den Fremdling, der in eurer Mitte weilt.
2. Mose 12:43-49 Die Bibel (Schlachter 2000) (SCH2000)
Und der HERR sprach zu Mose und Aaron: Dies ist die Ordnung des Passah: Kein Fremdling darf davon essen. Jeder um Geld erkaufte Knecht eines Mannes aber kann davon essen, sobald du ihn beschnitten hast. Ein Bewohner ohne Bürgerrecht und ein Mietling darf nicht davon essen. In einem Haus soll man es essen. Ihr sollt von dem Fleisch nichts vor das Haus hinaustragen, und kein Knochen soll ihm zerbrochen werden. Die ganze Gemeinde Israels soll es feiern. Und wenn sich bei dir ein Fremdling aufhält und dem HERRN das Passah feiern will, so soll alles Männliche bei ihm beschnitten werden, und dann erst darf er hinzutreten, um es zu feiern; und er soll sein wie ein Einheimischer des Landes, denn kein Unbeschnittener darf davon essen. Ein und dasselbe Gesetz soll für den Einheimischen und für den Fremdling gelten, der unter euch wohnt.