5. Mose 15:1-2

5. Mose 15:1-2 SCH2000

Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Schuldenerlass anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: Jeder Schuldherr soll das Darlehen seiner Hand erlassen, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten oder seinen Bruder nicht bedrängen; denn man hat einen Schuldenerlass des HERRN ausgerufen.