5. Mose 15:1-2
5. Mose 15:1-2 Darby Unrevidierte Elberfelder (ELB)
Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse: Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen.
5. Mose 15:1-2 Hoffnung für alle (HFA)
Am Ende jedes siebten Jahres sollt ihr einander eure Schulden erlassen. Wenn ihr jemandem aus eurem Volk etwas geliehen habt, dann fordert es nicht mehr zurück und zwingt eure Schuldner nicht zur Rückzahlung! Denn zur Ehre des HERRN wurde das Jahr des Schuldenerlasses bestimmt.
5. Mose 15:1-2 Lutherbibel 1912 (DELUT)
Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN.
5. Mose 15:1-2 Darby Unrevidierte Elberfelder (ELB)
Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse: Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen.
5. Mose 15:1-2 Die Bibel (Schlachter 2000) (SCH2000)
Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Schuldenerlass anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: Jeder Schuldherr soll das Darlehen seiner Hand erlassen, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten oder seinen Bruder nicht bedrängen; denn man hat einen Schuldenerlass des HERRN ausgerufen.