Galater 3:15-22

Galater 3:15-22 HFA

Liebe Brüder und Schwestern! Ich möchte einmal ein ganz alltägliches Beispiel gebrauchen. Ist ein Testament einmal ausgefertigt und rechtsgültig, dann kann niemand etwas hinzufügen oder gar das Testament selbst für ungültig erklären. So ist es auch mit Gottes Zusagen an Abraham. Betrachten wir sie genauer, dann stellen wir fest: Gott gab sein Versprechen Abraham und seinem Nachkommen. Es heißt nicht: »Abraham und seinen Nachkommen«, als ob viele gemeint wären. Gott sagt ausdrücklich: »deinem Nachkommen«, also einem Einzigen. Dieser Eine ist Christus. Ich will damit Folgendes sagen: Gottes Versprechen an Abraham ist rechtsgültig wie ein Testament, und das Gesetz von Mose, das erst 430 Jahre später gegeben wurde, ändert daran nichts. Gottes Versprechen wird deshalb nicht ungültig. Würde Gott jetzt aber den Empfang des Erbes von der Erfüllung des Gesetzes abhängig machen, so wäre sein früheres Versprechen aufgehoben. Aber Gott hat Abraham das Erbe ausdrücklich ohne jede Bedingung zugesagt. Was aber soll dann überhaupt das Gesetz? Gott hat es zusätzlich gegeben, damit wir das Ausmaß unserer Sünden erkennen. Dieses Gesetz – von den Engeln durch den Vermittler Mose zu uns gebracht – sollte auch nur so lange gelten, bis der Nachkomme von Abraham da wäre, an dem Gott sein Versprechen erfüllen wollte. Bei dieser Zusage war kein Vermittler notwendig, sondern Gott, der Eine, hat selbst zu Abraham gesprochen. Soll man nun daraus schließen, dass Gottes Zusagen und das Gesetz einander widersprechen? Auf keinen Fall! Das Gesetz, das Gott uns gegeben hat, kann uns ja schließlich kein neues Leben schenken. Nur dann käme unsere Anerkennung vor Gott tatsächlich durch die Erfüllung des Gesetzes. Aber in der Heiligen Schrift heißt es eindeutig, dass wir alle Gefangene der Sünde sind. Gott wollte uns das, was er versprochen hatte, durch den Glauben an Jesus Christus schenken. Nur wer an ihn glaubt, sollte erleben, wie sich Gottes Zusage erfüllt.