Das Wort ist gewiß: Wenn jemand nach einem Aufseherdienst trachtet, so begehrt er ein schönes Werk. Der Aufseher nun muß untadelig sein, eines Weibes Mann, nüchtern, besonnen, sittsam, gastfrei, lehrfähig; nicht dem Wein ergeben, kein Schläger, sondern gelinde, nicht streitsüchtig, nicht geldliebend, der dem eigenen Hause wohl vorsteht, der seine Kinder in Unterwürfigkeit hält mit allem würdigen Ernst (wenn aber jemand dem eigenen Hause nicht vorzustehen weiß, wie wird er die Versammlung Gottes besorgen?), nicht ein Neuling, auf daß er nicht aufgebläht, ins Gericht des Teufels verfalle. Er muß aber auch ein gutes Zeugnis haben von denen, die draußen sind, auf daß er nicht in Schmach und in den Fallstrick des Teufels verfalle. Die Diener desgleichen, würdig, nicht doppelzüngig, nicht vielem Wein ergeben, nicht schändlichem Gewinn nachgehend, die das Geheimnis des Glaubens in reinem Gewissen bewahren. Laß diese aber zuerst erprobt werden, dann laß sie dienen, wenn sie untadelig sind. Die Weiber desgleichen, würdig, nicht verleumderisch, nüchtern, treu in allem. Die Diener seien eines Weibes Mann, die ihren Kindern und den eigenen Häusern wohl vorstehen