Hesekiel 45

45
1Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für den HERRN ein Hebopfer heben, als Heiliges#45,1 O. Geheiligtes; so auch V. 4 vom Land: die Länge 25.000 Ruten lang und die Breite 20.000#45,1 So nach der alexandr. Übersetzung. Im hebr. Text steht: 10.000. (Vergl. zu dieser Stelle Kap. 48); dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2Davon sollen zum Heiligtum#45,2 Eig. zum Heiligen gehören 500 mal 500 im Viereck ringsum, und 50 Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3Und von jenem Maß sollst du eine Länge messen von 25.000 und eine Breite von 10.000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4Dies soll ein Heiliges vom Land sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, die nahen, um dem HERRN zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5Und 25.000 Ruten in die Länge und 10.000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen#45,5 Im hebr. Text steht: zum Eigentum, 20 Zellen. And. l.: mit geringerer Verändung als oben: als Tore zum Wohnen. 6Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5.000 in die Breite und 25.000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Haus Israel soll es gehören. 7Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach#45,7 d.h. eigentlich der Breite nach, da es die Schmalseite ist; aber hier und in Kap. 48 bedeutet der Ausdruck „Länge“ stets die von Osten nach Westen sich erstreckende Seite. S. Die Anm. zu Kap. 48,21 gleichlaufend einem der Stammteile, die von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen. 8Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen#45,8 Eig. geben.
9So spricht der Herr, HERR: Lasst es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! Tut Gewalttat und Bedrückung weg, und übt Recht und Gerechtigkeit; hört auf, mein Volk aus seinem Besitz zu vertreiben, spricht der Herr, HERR. 10Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. 11Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so dass das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12Und der Sekel soll 20 Gera sein; 20 Sekel, 25 Sekel und 15 Sekel soll euch die Mine sein.
13Dies ist das Hebopfer, das ihr heben sollt: ein Sechstel Epha vom Homer Weizen und ein Sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein Zehntel Bath vom Kor#45,14 Kor ist eine spätere Benennung für Homer, von 10 Bath, von einem Homer, denn 10 Bath sind ein Homer; 15und ein Stück vom Kleinvieh, von 200, von dem bewässerten Land Israel –: zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, HERR. 16Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17Und dem Fürsten sollen auferliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen#45,17 Das hebr. Wort bezeichnet nur die großen Jahresfeste und an den Neumonden und an den Sabbaten, zu allen Festzeiten#45,17 S. die Anm. zu Kap. 36,38 des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel.
18So spricht der Herr, HERR: Im 1. Monat am 1. des Monats, sollst du einen jungen Stier ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20Und ebenso sollst du tun am 7. des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus.
21Im 1. Monat, am 14. Tag des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. 22Und der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer opfern. 23Und die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder ohne Fehl täglich, die sieben Tage, als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. 24Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. 25Im 7. Monat, am 15. Tag des Monats, am Fest#45,25 d.i. am Laubhüttenfest, soll er desgleichen tun die sieben Tage, bezüglich des Sündopfers wie des Brandopfers und bezüglich des Speisopfers wie des Öls.

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