3. Mose 27

27
Kapitel 27
Über Gelübde und über den Zehnten
1Und der Herr redete zu Mose und sprach: 2Rede zu den Kindern Israels und sage ihnen: Wenn jemand ein [besonderes] Gelübde#4Mo 6,2; 30,3; Ri 11,30; 1Sam 1,11.27; Spr 20,25; Pred 5,3-4 tut, so sollst du ihre Seelen folgendermaßen schätzen für den Herrn: 3#3Mo 27,25; 2Mo 30,13Einen Mann vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Lebensjahr sollst du auf 50 Schekel Silber schätzen nach dem Schekel des Heiligtums. 4Ist es aber eine Frau#1Sam 1,11, so sollst du sie auf 30 Schekel schätzen. 5Wenn [die Person] zwischen fünf und zwanzig Jahren alt ist, dann sollst du sie auf 20 Schekel schätzen, wenn sie männlich ist, aber auf 10 Schekel, wenn sie weiblich ist. 6#4Mo 18,16Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du sie auf 5 Schekel Silber schätzen, wenn sie männlich ist, aber auf 3 Schekel Silber, wenn sie weiblich ist. 7Im Alter von 60 Jahren aber und darüber sollst du sie auf 15 Schekel schätzen, wenn sie männlich ist, und auf 10 Schekel, wenn sie weiblich ist. 8#3Mo 5,7; 14,21-22; 2Kor 8,12Ist der Gelobende aber zu arm, um das von dir Geschätzte zu bezahlen, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach dem Verhältnis dessen, was seine Hand aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen.
9 # 3Mo 1,2-3 Ist es aber ein Tier, von dem man dem Herrn ein Opfer darbringt, so soll alles, was man von diesem [Tier] dem Herrn gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln#vgl. 3Mo 27,28 noch vertauschen#3Mo 27,33, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; wenn es aber jemand auswechselt, ein Tier für das andere, so soll es samt dem zur Auswechslung bestimmten Tier [dem Herrn] heilig sein. 11#5Mo 23,18; Mal 1,14Ist es aber irgendein unreines Tier, von dem man dem Herrn kein Opfer darbringen darf, so soll man das Tier vor den Priester stellen; 12und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung#3Mo 27,14.17 des Priesters soll es bleiben. 13Will es aber jemand unbedingt wieder auslösen, so soll er den fünften#3Mo 27,15.19.27.31; 5,16; 22,14 Teil deiner Schätzung dazugeben.
14Wenn jemand sein Haus als dem Herrn heilig weiht#3Mo 27,22; 2Mo 29,1; 30,30, so soll es der Priester schätzen#3Mo 27,12, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15#s. 3Mo 27,13Will es aber derjenige auslösen, der es geweiht hat, so soll er den fünften Teil der Schätzungssumme dazugeben; dann gehört es ihm.
16 # vgl. Apg 4,34-37; 5,1-4 Wenn jemand dem Herrn ein Stück Feld von seinem Eigentum weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für [die Aussaat von] einem Homer Gerste soll 50 Schekel Silber gelten. 17Weiht er sein Feld vom Halljahr an, so soll es nach deiner Schätzung gelten. 18#3Mo 25,15-16Weiht er aber das Feld nach dem Halljahr, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Halljahr; das soll dann von deiner Schätzung abgezogen werden. 19#3Mo 27,13; 25,25Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es unbedingt wieder auslösen will, so soll er den fünften Teil über die Schätzungssumme hinaus dazulegen, dann bleibt es sein Eigentum. 20Will er aber das Feld nicht auslösen, oder wenn er das Feld einem anderen verkauft, so kann es nicht mehr ausgelöst werden; 21sondern das Feld soll, wenn es im Halljahr frei ausgeht, dem Herrn heilig#3Mo 27,28; Esr 10,8 sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Eigentum#4Mo 18,14; Hes 44,29 zu.
22 # 3Mo 25,23-25 Wenn aber jemand dem Herrn ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht zu seinen Eigentumsfeldern gehört, 23so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schätzung berechnen bis zum Halljahr, und er soll an demselben Tag den Schätzwert geben, als heilig für den Herrn. 24#3Mo 25,28Aber im Halljahr soll das Feld wieder an den zurückfallen, von dem er es erworben hatte, an denjenigen, dem das Land als sein Eigentum gehörte. 25#2Mo 30,13; 4Mo 3,47; Hes 45,12Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen. Ein Schekel macht 20 Gera.
26 # 2Mo 13,2.12; 22,29-30; 4Mo 18,17; 5Mo 15,19 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem Herrn schon als Erstgeburt gehört; es sei ein Rind oder ein Schaf: Es gehört dem Herrn. 27Ist es aber ein unreines Tier, so soll man es auslösen#3Mo 27,15; 2Mo 13,13 nach deiner Schätzung und den fünften#s. 3Mo 27,13 Teil darüber geben. Will man es nicht auslösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.
28Nur soll man kein mit dem Bann#3Mo 27,21; Jos 6,17-19; Esr 10,8 Belegtes, nichts, das jemand dem Herrn gebannt hat, von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder das Feld seines Eigentums, verkaufen oder auslösen; alles Gebannte ist dem Herrn hochheilig. 29#4Mo 21,2-3; 1Sam 15,3.18.23; 1Kö 20,42Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen auslösen, sondern er soll unbedingt getötet werden.
30 # 4Mo 18,21; 2Chr 31,5.12; Neh 13,11-12; Mal 3,8-10 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem Herrn; sie sind dem Herrn heilig. 31#3Mo 27,13Will aber jemand etwas von seinem Zehnten auslösen, der soll den fünften Teil darüber geben. 32#1Mo 14,20; 28,22; 5Mo 14,22-23Und was den ganzen Zehnten von Rindern und Schafen betrifft — von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jeweils das zehnte Tier dem Herrn heilig sein. 33#3Mo 27,10Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, man soll es auch nicht vertauschen; wenn es aber jemand irgendwie vertauscht, so soll es samt dem Vertauschten heilig sein und darf nicht ausgelöst werden.
34 # s. 3Mo 26,46; 5Mo 4,45 Das sind die Gebote, die der Herr Mose aufgetragen hat an die Kinder Israels, auf dem Berg Sinai.

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