4. Mose 9:1-14
4. Mose 9:1-14 Hoffnung für alle (HFA)
Im 1. Monat des 2. Jahres nachdem die Israeliten Ägypten verlassen hatten, sprach der HERR in der Wüste Sinai zu Mose: »Ihr sollt das Passahfest zur vorgeschriebenen Zeit feiern: am Abend des 14. Tages in diesem Monat. Haltet euch an alle Bestimmungen und Vorschriften für das Fest!« Mose teilte es den Israeliten mit. So feierten sie am Abend des 14. Tages im 1. Monat das Passahfest in der Wüste Sinai. Sie befolgten dabei alle Anweisungen des HERRN. Einige Männer aber hatten zuvor eine Leiche berührt. Dadurch waren sie am Tag des Passahfestes unrein und konnten nicht mitfeiern. Sie fragten daher Mose und Aaron um Rat: »Wir haben einen Toten berührt und sind dadurch unrein geworden. Sollen wir deshalb etwa vom Fest ausgeschlossen werden? Wir würden auch gerne dabei sein und wie alle anderen Israeliten dem HERRN unsere Opfer darbringen!« Mose antwortete: »Wartet hier! Ich will hören, was der HERR dazu sagt.« Der HERR sprach zu Mose: »Was ich dir jetzt sage, soll für immer gelten: Wer sich durch die Berührung eines Toten verunreinigt hat oder auf einer weiten Reise ist und deshalb nicht am Fest teilnehmen kann, der soll es genau einen Monat später nachholen. Dann soll er das Passahlamm wie sonst auch mit bitteren Kräutern essen und mit Brot, das ohne Sauerteig gebacken ist. Er darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übrig lassen und dem Lamm keinen Knochen brechen. Er muss alle Bestimmungen und Vorschriften für das Passahfest genau befolgen. Aber wenn jemand das Fest im 1. Monat nicht feiert, obwohl er rein ist und sich auch nicht auf Reisen befindet, hat er sein Leben verwirkt. Er darf nicht länger zur Gemeinschaft eures Volkes gehören. Er hat mir, dem HERRN, sein Opfer nicht zur festgelegten Zeit dargebracht und muss die Folgen dieser Sünde tragen. Wenn ein Ausländer, der sich eurem Volk angeschlossen hat, zu meiner Ehre das Passahfest feiern will, muss auch er dabei alle Vorschriften beachten. Für Einheimische und Ausländer soll dasselbe Recht gelten!«
4. Mose 9:1-14 Lutherbibel 1912 (DELUT)
Und der HERR redete mit Mose in der Wüste Sinai im zweiten Jahr, nachdem sie aus Ägyptenland gezogen waren, im ersten Monat, und sprach: Laß die Kinder Israel Passah halten zu seiner Zeit, am vierzehnten Tage dieses Monats gegen Abend; zu seiner Zeit sollen sie es halten nach aller seiner Satzung und seinem Recht. Und Mose redete mit den Kindern Israel, daß sie das Passah hielten. Und sie hielten Passah am vierzehnten Tage des ersten Monats gegen Abend in der Wüste Sinai; alles, wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Kinder Israel. Da waren etliche Männer unrein geworden an einem toten Menschen, daß sie nicht konnten Passah halten des Tages. Die traten vor Mose und Aaron desselben Tages und sprachen zu ihm: Wir sind unrein geworden an einem toten Menschen; warum sollen wir geringer sein, daß wir unsere Gabe dem HERRN nicht bringen dürfen zu seiner Zeit unter den Kindern Israel? Mose sprach zu ihnen: Harret, ich will hören, was euch der HERR gebietet. Und der HERR redete mit Mose und sprach: Sage den Kinder Israel und sprich: Wenn jemand unrein an einem Toten oder ferne über Feld ist, unter euch oder unter euren Nachkommen, der soll dennoch dem HERRN Passah halten, aber im zweiten Monat, am vierzehnten Tage gegen Abend, und soll's neben ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern essen, und sie sollen nichts davon übriglassen, bis morgen, auch kein Bein daran zerbrechen und sollen's nach aller Weise des Passah halten. Wer aber rein und nicht über Feld ist und läßt es anstehen, das Passah zu halten, des Seele soll ausgerottet werden von seinem Volk, darum daß er seine Gabe dem HERRN nicht gebracht hat zu seiner Zeit; er soll seine Sünde tragen. Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und auch dem HERRN Passah hält, der soll's halten nach der Satzung und dem Recht des Passah. Diese Satzung soll euch gleich sein, dem Fremden wie des Landes Einheimischen.
4. Mose 9:1-14 Darby Unrevidierte Elberfelder (ELB)
Und Jehova redete zu Mose in der Wüste Sinai, im zweiten Jahre nach ihrem Auszug aus dem Lande Ägypten, im ersten Monat, und sprach: Die Kinder Israel sollen das Passah feiern zu seiner bestimmten Zeit; am vierzehnten Tage in diesem Monat, zwischen den zwei Abenden, sollt ihr es feiern zu seiner bestimmten Zeit; nach allen seinen Satzungen und nach allen seinen Vorschriften sollt ihr es feiern. Und Mose redete zu den Kindern Israel, daß sie das Passah feiern sollten. Und sie feierten das Passah im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, zwischen den zwei Abenden, in der Wüste Sinai; nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte, also taten die Kinder Israel. Und es waren Männer da, die unrein waren wegen der Leiche eines Menschen und an jenem Tage das Passah nicht feiern konnten; und sie traten an jenem Tage vor Mose und vor Aaron. Und diese Männer sprachen zu ihm: Wir sind unrein wegen der Leiche eines Menschen; warum sollen wir verkürzt werden, daß wir die Opfergabe Jehovas nicht zur bestimmten Zeit in der Mitte der Kinder Israel darbringen? Und Mose sprach zu ihnen: Bleibet stehen, und ich will hören, was Jehova eurethalben gebieten wird. - Und Jehova redete zu Mose und sprach: Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wenn irgend jemand von euch oder von euren Geschlechtern unrein ist wegen einer Leiche oder ist auf einem fernen Wege, so soll er dem Jehova Passah feiern; im zweiten Monat, am vierzehnten Tage, zwischen den zwei Abenden, sollen sie es feiern; mit Ungesäuertem und bitteren Kräutern sollen sie es essen; sie sollen nichts davon übrig lassen bis an den Morgen, und sollen kein Bein an ihm zerbrechen; nach allen Satzungen des Passah sollen sie es feiern. Der Mann aber, der rein und nicht auf dem Wege ist, und es unterläßt, das Passah zu feiern, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern; denn er hat die Opfergabe Jehovas nicht zur bestimmten Zeit dargebracht; selbiger Mann soll seine Sünde tragen. Und wenn ein Fremdling bei euch weilt und dem Jehova Passah feiern will, so soll er es feiern nach der Satzung des Passah und nach seiner Vorschrift. Eine Satzung soll für euch sein, sowohl für den Fremdling als auch für den Eingeborenen des Landes.
4. Mose 9:1-14 Die Bibel (Schlachter 2000) (SCH2000)
Und der HERR redete zu Mose in der Wüste Sinai im zweiten Jahr, nachdem sie aus dem Land Ägypten gezogen waren, im ersten Monat, und sprach: Die Kinder Israels sollen das Passah zu der bestimmten Zeit halten! Am vierzehnten Tag dieses Monats sollt ihr es zur Abendzeit halten, zur bestimmten Zeit; nach allen seinen Satzungen und Vorschriften haltet es. Und Mose sagte den Kindern Israels, dass sie das Passah halten sollten. Und sie hielten das Passah am vierzehnten Tag des ersten Monats zur Abendzeit in der Wüste Sinai. Ganz wie der HERR Mose geboten hatte, so machten es die Kinder Israels. Und es waren etliche Männer da, die wegen der Leiche eines Menschen unrein waren, sodass sie das Passah an jenem Tag nicht halten konnten; sie traten vor Mose und Aaron an jenem Tag, und diese Männer sprachen zu ihm: Wir sind unrein wegen der Leiche eines Menschen. Warum sollen wir zu kurz kommen, dass wir die Opfergabe des HERRN nicht darbringen dürfen in der Mitte der Kinder Israels zur bestimmten Zeit? Und Mose sprach zu ihnen: Wartet, und ich will hören, was der HERR euretwegen gebietet! Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede zu den Kindern Israels und sprich: Wenn jemand von euch oder von euren Nachkommen wegen einer Leiche unrein wird oder fern auf der Reise ist, so soll er dennoch dem HERRN das Passah halten. Im zweiten Monat, am vierzehnten Tag sollen sie es zur Abendzeit halten und sollen es mit ungesäuertem [Brot] und bitteren Kräutern essen, und sie sollen nichts davon übrig lassen bis zum Morgen, auch keinen Knochen an ihm zerbrechen; nach der ganzen Passahordnung sollen sie es halten. Der Mann aber, der rein und nicht auf der Reise ist und es unterlässt, das Passah zu halten, eine solche Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk, weil sie die Opfergabe des HERRN nicht zur bestimmten Zeit dargebracht hat; ein solcher Mann soll seine Sünde tragen! Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und dem HERRN das Passah halten will, so soll er es nach der Satzung und der Vorschrift des Passah halten. Ein und dieselbe Satzung soll für euch gelten, für den Fremdling wie für den Einheimischen.