4. Mose 15:1-16

4. Mose 15:1-16 Hoffnung für alle (HFA)

Der HERR sprach zu Mose: »Eines Tages werde ich diesem Volk das versprochene Land geben, und ihr werdet dort leben. Sag den Israeliten, dass sie dann diese Anweisungen beachten sollen: Immer wenn ihr mir ein Rind, eine Ziege oder ein Schaf als Brand- oder Schlachtopfer darbringt, dann sollt ihr eineinhalb Kilogramm feines Weizenmehl, mit einem Liter Öl vermengt, als Speiseopfer dazugeben, ganz gleich ob ihr damit ein Gelübde erfüllt, ob ihr es freiwillig darbringt oder mich bei euren Festen mit einem wohlriechenden Opfer erfreuen wollt. Wer ein Schaf opfert, soll dazu ein Trankopfer von einem Liter Wein darbringen. Wer einen Schafbock opfert, soll zweieinhalb Kilogramm Mehl dazutun, vermengt mit anderthalb Litern Öl. Und als Trankopfer soll er eineinhalb Liter Wein geben. Dann wird sein Opfer mir gefallen. Wenn jemand von euch ein Rind darbringt, soll er ein Trankopfer von zwei Litern Wein dazugeben und ein Speiseopfer von vier Kilogramm Mehl, das mit zwei Litern Öl vermengt ist. An solch einer wohlriechenden Gabe habe ich meine Freude. Diese Vorschrift gilt unabhängig davon, ob er das Rind als Brand- oder Schlachtopfer darbringt, ob es für ein Friedensopfer gedacht ist oder ob er damit ein Gelübde erfüllt. Dies alles sollt ihr jedes Mal tun, wenn ihr ein Rind, einen Schafbock, ein Schaf oder eine Ziege opfert. Bringt ihr mehrere Tiere dar, dann gehören zu jedem Tier die entsprechenden Speise- und Trankopfer. Diese Vorschriften soll jeder Israelit beachten, der mir zu Ehren ein Brandopfer darbringt. Dann wird mir sein Opfer gefallen. Auch die Ausländer, die unter euch leben oder bei euch zu Gast sind, sollen sich daran halten, wenn sie mir ein Tier opfern. Für alle, die im Land Kanaan leben – ob Einheimische oder Ausländer –, sollen die gleichen Gesetze gelten. Dies gilt für alle Zeiten und für alle eure Nachkommen. Ausländer, die sich eurem Volk angeschlossen haben, sollen dieselben Rechte und Pflichten haben wie ihr selbst.«

4. Mose 15:1-16 Die Bibel (Schlachter 2000) (SCH2000)

Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitz geben will, und ihr dem HERRN ein Feueropfer bringen wollt, es sei ein Brandopfer oder Schlachtopfer, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen, oder ein freiwilliges Opfer, oder eure Festopfer, die ihr dem HERRN zum lieblichen Geruch darbringt, von Rindern oder von Schafen, so soll der, welcher dem HERRN sein Opfer darbringen will, zugleich als Speisopfer ein Zehntel Feinmehl darbringen, gemengt mit einem Viertel Hin Öl, und als Trankopfer sollst du ein Viertel Hin Wein opfern, zum Brandopfer oder zum Schlachtopfer, bei jedem [geopferten] Schaf. Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer bereiten mit zwei Zehnteln Feinmehl, gemengt mit einem Drittel Hin Öl; und zum Trankopfer ein Drittel Hin Wein; das sollst du dem HERRN opfern zum lieblichen Geruch. Willst du aber einen Stier als Brandopfer oder als Schlachtopfer darbringen, um ein Gelübde zu erfüllen oder als Friedensopfer für den HERRN, so sollst du zu dem Stier das Speisopfer darbringen, drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit einem halben Hin Öl; und du sollst als Trankopfer ein halbes Hin Wein darbringen. Das ist ein Feueropfer für den HERRN zum lieblichen Geruch. So soll man verfahren mit jedem Stier, mit jedem Widder, mit jedem Schaf oder mit jeder Ziege. Entsprechend der Zahl dieser Opfer soll auch die Zahl [der Speisopfer und Trankopfer] sein. Jeder Einheimische soll es genau so machen, wenn er dem HERRN ein Feueropfer zum lieblichen Geruch darbringt. Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt oder wer sonst unter euch sein wird bei euren [künftigen] Geschlechtern, und dem HERRN ein Feueropfer darbringen will zum lieblichen Geruch, der soll es genau so machen, wie ihr es macht. In der ganzen Gemeinde soll ein und dieselbe Satzung gelten, für euch und für den Fremdling; eine ewige Satzung soll das sein für eure [künftigen] Geschlechter; wie ihr, so soll auch der Fremdling sein vor dem HERRN. Ein Gesetz und ein Recht gilt für euch und für den Fremdling, der sich bei euch aufhält.

4. Mose 15:1-16 Lutherbibel 1912 (DELUT)

Und der HERR redete mit Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land eurer Wohnung kommt, das ich euch geben werde, und wollt dem HERRN Opfer tun, es sei ein Brandopfer oder ein Opfer zum besonderen Gelübde oder ein freiwilliges Opfer oder euer Festopfer, auf daß ihr dem HERRN einen süßen Geruch machet von Rindern oder von Schafen: wer nun seine Gabe dem HERRN opfern will, der soll das Speisopfer tun, ein Zehntel Semmelmehl, mit einem viertel Hin Öl; und Wein zum Trankopfer, auch ein viertel Hin, zu dem Brandopfer oder sonst zu dem Opfer, da ein Lamm geopfert wird. Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen aus zwei Zehntel Semmelmehl, mit einem drittel Hin Öl gemengt, und Wein zum Trankopfer, auch ein drittel Hin; das sollst du dem HERRN zum süßen Geruch opfern. Willst du aber ein Rind zum Brandopfer oder zum besonderen Gelübdeopfer oder zum Dankopfer dem HERRN machen, so sollst du zu dem Rind ein Speisopfer tun, drei Zehntel Semmelmehl, mit einem halben Hin Öl gemengt, und Wein zum Trankopfer, auch ein halbes Hin; das ist ein Opfer dem HERRN zum süßen Geruch. Also sollst du tun mit einem Ochsen, mit einem Widder, mit einem Schaf oder mit einer Ziege. Darnach die Zahl dieser Opfer ist, darnach soll auch die Zahl der Speisopfer und Trankopfer sein. Wer ein Einheimischer ist, der soll solches tun, daß er dem HERRN opfere ein Opfer zum süßen Geruch. Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt oder unter euch bei euren Nachkommen ist, und will dem HERRN ein Opfer zum süßen Geruch tun, der soll tun, wie ihr tut. Der ganzen Gemeinde sei eine Satzung, euch sowohl als den Fremdlingen; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen, daß vor dem HERRN der Fremdling sei wie ihr. Ein Gesetz, ein Recht soll euch und dem Fremdling sein, der bei euch wohnt.

4. Mose 15:1-16 Darby Unrevidierte Elberfelder (ELB)

Und Jehova redete zu Mose und sprach: Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land eurer Wohnsitze kommet, das ich euch geben werde, und ihr dem Jehova ein Feueropfer opfert, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer, um ein Gelübde zu erfüllen, oder eine freiwillige Gabe, oder an euren Festen, um Jehova einen lieblichen Geruch zu bereiten, vom Rind-oder vom Kleinvieh: so soll der, welcher Jehova seine Opfergabe darbringt, als Speisopfer darbringen ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin Öl; Und als Trankopfer sollst du ein viertel Hin Wein opfern zu dem Brandopfer oder zu dem Schlachtopfer, bei jedem Schafe. Oder bei einem Widder sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl opfern, gemengt mit einem drittel Hin Öl; und als Trankopfer sollst du ein drittel Hin Wein darbringen: ein lieblicher Geruch dem Jehova. Und wenn du ein junges Rind als Brandopfer oder als Schlachtopfer opferst, um ein Gelübde zu erfüllen, oder als Friedensopfer für Jehova, so soll man zu dem jungen Rinde als Speisopfer darbringen drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit einem halben Hin Öl; und als Trankopfer sollst du ein halbes Hin Wein darbringen: ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova. Also soll getan werden bei jedem Rinde oder bei jedem Widder oder bei jedem Schafe oder bei jeder Ziege; nach der Zahl, die ihr opfert, sollt ihr also tun bei einem jeden nach ihrer Zahl. Jeder Eingeborene soll dieses also tun, wenn er ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova darbringt. Und wenn ein Fremdling bei euch weilt, oder wer in eurer Mitte ist bei euren Geschlechtern, und er opfert dem Jehova ein Feueropfer lieblichen Geruchs, so soll er ebenso tun, wie ihr tut. - Was die Versammlung betrifft, so soll einerlei Satzung für euch sein und für den Fremdling, der bei euch weilt; eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern: wie ihr, so soll der Fremdling sein vor Jehova. Einerlei Gesetz und einerlei Recht soll für euch sein und für den Fremdling, der bei euch weilt.