3. Mose 14:1-57

3. Mose 14:1-57 Hoffnung für alle (HFA)

Der HERR sprach zu Mose: »Wenn ein Aussätziger gesund geworden ist und für rein erklärt werden will, dann gelten folgende Anweisungen: Er muss zum Priester gebracht werden, der ihn außerhalb des Lagers untersuchen soll. Ist der Kranke wirklich wieder gesund geworden, lässt der Priester für ihn zwei lebende, reine Vögel bringen sowie Zedernholz, karmesinrote Wolle und ein Büschel Ysop. Auf Anweisung des Priesters wird ein Vogel über einem Tongefäß mit frischem Quellwasser getötet, um das Blut des Tieres aufzufangen. Den lebenden Vogel nimmt der Priester in die Hand und taucht ihn zusammen mit dem Zedernholz, der karmesinroten Wolle und dem Ysop in das Blut des ersten Vogels, das sich mit dem frischen Quellwasser vermischt hat. Siebenmal besprengt er mit dem blutvermischten Wasser den Geheilten und erklärt ihn für rein. Den lebenden Vogel lässt er fliegen. Der Geheilte wäscht seine Kleider, rasiert alle seine Haare ab und wäscht sich; danach ist er rein. Er darf wieder ins Lager kommen, soll aber sieben Tage lang sein Zelt nicht betreten. Am siebten Tag rasiert er noch einmal den Kopf, den Bart, die Augenbrauen und alle anderen Haare. Nachdem er seine Kleider gewaschen und sich gebadet hat, ist er endgültig rein. Am achten Tag sucht er zwei männliche Lämmer und ein einjähriges weibliches Lamm aus, alles fehlerlose Tiere; zusätzlich bringt er für das Speiseopfer vier Kilogramm feines Weizenmehl, mit Öl vermengt, sowie einen halben Liter Öl. Der Priester, der die Reinigung vornimmt, führt den Mann mit seinen Opfergaben zum Eingang des heiligen Zeltes, in meine Gegenwart. Eines der Lämmer und das Öl sind für das Schuldopfer bestimmt. Der Priester weiht sie mir, dem HERRN, indem er sie vor dem Heiligtum hin- und herschwingt. Dann schlachtet er das Lamm am Eingang des heiligen Zeltes, wo auch die Tiere für das Sündopfer und für das Brandopfer geschlachtet werden. Wie das Sündopfer steht das Schuldopfer dem Priester zu; es ist besonders heilig. Der Priester nimmt etwas vom Blut des Opfertieres und streicht es dem, der gereinigt werden möchte, auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe. Nun gießt er etwas Öl in die linke Hand, taucht einen Finger der rechten Hand hinein und besprengt damit siebenmal den Altar. Von dem Öl in seiner Hand streicht er dem Geheilten etwas auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe, so wie er es vorher mit dem Blut des Opfertieres getan hat. Das restliche Öl streicht der Priester auf den Kopf des Mannes. So soll er ihn mit mir, dem HERRN, versöhnen. Dann bringt er das Sündopfer dar, um den Geheilten von aller Verunreinigung und Schuld zu befreien. Anschließend schlachtet er das Tier für das Brandopfer und verbrennt das Speise- und das Brandopfer auf dem Altar. So bewirkt er, dass der Betreffende wieder als rein gelten darf. Wenn jemand zu arm ist und sich die Opfergaben nicht leisten kann, bringt er nur ein Lamm für das Schuldopfer. Es soll mir, dem Herrn, geweiht werden, damit ich dem Geheilten seine Schuld vergebe. Als Speiseopfer genügen in einem solchen Fall eineinhalb Kilogramm feines, mit Öl vermengtes Mehl sowie ein halber Liter Öl. Wenn der Mann es aufbringen kann, kommen noch zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben dazu, eine für das Sündopfer, die andere für das Brandopfer. Am achten Tag, wenn er für rein erklärt werden möchte, bringt er diese Opfergaben zum Priester an den Eingang des heiligen Zeltes, in meine Gegenwart. Der Priester nimmt das Lamm und den halben Liter Öl entgegen und schwingt sie vor dem Heiligtum hin und her, um sie mir, dem HERRN, zu weihen. Dann schlachtet er das Lamm für das Schuldopfer und streicht dem Geheilten etwas von dem Blut auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe. Anschließend gießt er Öl in die linke Hand und sprengt etwas davon mit einem Finger der rechten Hand siebenmal an den Altar. Von dem Öl in seiner Hand streicht er dem Geheilten etwas auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe, so wie er es vorher mit dem Blut des Opfertieres getan hat. Das restliche Öl streicht der Priester auf den Kopf des Mannes. So soll er ihn mit mir, dem HERRN, versöhnen. Dann bringt er eine der beiden Tauben als Sündopfer und die andere als Brandopfer dar, zusammen mit den Speiseopfergaben. So befreit der Priester den Mann von seiner Unreinheit und sorgt dafür, dass ich, der HERR, ihm seine Schuld vergebe. Diese Bestimmungen gelten für einen vom Aussatz Geheilten, der die volle Opfergabe für seine Reinigung nicht aufbringen kann.« Der HERR sprach zu Mose und Aaron: »Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch als euer Eigentum schenken will, und ich lasse dort an einem Haus Schimmelpilz entstehen, dann soll der Besitzer seinen Verdacht dem Priester melden. Dieser ordnet an, das Haus auszuräumen, ehe er kommt, um den Befall zu untersuchen. Denn sonst müsste, falls es ein Pilzbefall ist, der ganze Hausrat für unrein erklärt werden. Nun kommt der Priester, um sich das Haus anzusehen. Entdeckt er im Mauerwerk rötliche oder grünliche Vertiefungen, verlässt er das Haus und verschließt es für sieben Tage. Wenn er am siebten Tag wiederkommt und sieht, dass sich der Befall am Mauerwerk ausgebreitet hat, dann muss er anordnen, die befallenen Steine auszubrechen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort zu werfen. Die Innenwände des Hauses lässt er abkratzen und den Lehm ebenfalls außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort schütten. Dann werden die herausgebrochenen Steine durch andere ersetzt, und das Haus wird mit neuem Lehm verputzt. Wenn aber der Befall wieder auftritt, nachdem man die alten Steine herausgebrochen, den Lehm abgekratzt und das Haus neu verputzt hat, kommt der Priester und schaut es sich erneut an. Stellt er fest, dass sich der Befall ausgebreitet hat, dann handelt es sich um einen hartnäckigen Schimmelpilz, der nicht wieder verschwindet; das Haus bleibt unrein. Man muss es abreißen und den Schutt – die Steine, die Balken und den Lehm – an einen unreinen Ort außerhalb der Stadt bringen. Wer das Haus betritt, während es verschlossen bleiben soll, ist unrein bis zum Abend. Wer in dem Haus schläft oder isst, muss danach seine Kleider waschen. Wenn aber der Priester sieht, dass sich der Pilzbefall am Haus nicht ausgebreitet hat, nachdem es neu verputzt wurde, soll er das Haus für rein erklären, denn der Schimmelpilz ist verschwunden. Er holt dann zwei Vögel, Zedernholz, karmesinrote Wolle und ein Büschel Ysop, um das Haus von seiner Unreinheit zu befreien. Den einen Vogel tötet er über einem Tongefäß mit frischem Quellwasser, um das Blut des Tieres aufzufangen. Dann nimmt er das Zedernholz, den Ysop, die karmesinrote Wolle und den lebenden Vogel und taucht alles in das Blut des ersten Vogels, das sich mit dem Wasser vermischt hat. Siebenmal besprengt er mit dem blutvermischten Wasser das Haus. So befreit er es von aller Unreinheit, die auf ihm lastet. Den lebenden Vogel lässt er aus der Stadt hinaus ins Freie fliegen. So sorgt er dafür, dass das Haus wieder als rein gelten darf. Diese Vorschriften gelten für jede Art von krankhaftem oder schädlichem Befall, nämlich für Hautkrankheiten wie Aussatz, Geschwüre, Ausschläge und Flecken sowie für Schimmelpilz an Kleidung und Häusern. Mit Hilfe dieser Bestimmungen soll entschieden werden, wann ein Mensch oder ein Gegenstand unrein oder rein ist.«

3. Mose 14:1-57 Lutherbibel 1912 (DELUT)

Und der HERR redete mit Mose und sprach: Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen. Und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil geworden ist, und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zwei lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop. Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, scharlachfarbener Wolle und Isop und in des Vogels Blut tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist, und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen. Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager; doch soll er außerhalb seiner Hütte sieben Tage bleiben. Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Fehl und ein jähriges Schaf ohne Fehl und drei zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl. Da soll der Priester den Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts. Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges. Und der Priester soll von dem Blut nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und es in seine, des Priesters, linke Hand gießen und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und sprengen vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. Vom übrigen Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN. Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll darnach das Brandopfer schlachten und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein. Ist er aber arm und erwirbt mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zu weben, zu seiner Versöhnung und ein zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer, und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts, vor den HERRN. Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN und das Lamm des Schuldopfers schlachten und Blut nehmen von demselben Schuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, und von dem Öl in seine, des Priesters, linke Hand gießen und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN. Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN; und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben, ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN. Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zur Reinigung gehört. Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben, so soll der kommen, des das Haus ist, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist, so soll er aus dem Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen. Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß das Mal weitergefressen hat an des Hauses Wand, so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben und die abgeschabte Tünche hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Lehm nehmen und das Haus bewerfen. Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat, so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort. Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend. Und wer darin liegt oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen. Wo aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, daß dies Mal nicht weiter am Haus gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden. Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zwei Vögel, Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop, und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. Und soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Isop und den lebendigen Vogel, und in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen. Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Isop und mit scharlachfarbener Wolle. Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen, und das Haus versöhnen, so ist's rein. Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes, über den Aussatz der Kleider und der Häuser, über Beulen, Ausschlag und Eiterweiß, auf daß man wisse, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.

3. Mose 14:1-57 Darby Unrevidierte Elberfelder (ELB)

Und Jehova redete zu Mose und sprach: Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden; und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen, so soll der Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop. Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser. Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser; und er soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären; und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen. Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. Und es soll geschehen, am siebten Tage soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein. Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl. Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor Jehova stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor Jehova; Und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine linke Hand; und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger siebenmal vor Jehova. Und von dem Übrigen des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers. Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova. Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten. Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein. Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun; und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl; und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein. Und er soll sie am achten Tage seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova. Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor Jehova. Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. Und der Priester gieße von dem Öle in seine linke Hand; und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öle, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jehova. Und der Priester tue von dem Öle, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers. Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor Jehova. Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, - das, was seine Hand aufbringen kann: Die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, nebst dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor Jehova für den, der zu reinigen ist. Das ist das Gesetz für den, an welchem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist. Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatzübel an ein Haus setze im Lande eures Eigentums, so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Hause. Und der Priester soll gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles, was im Hause ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand, so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen. Und der Priester soll am siebten Tage wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses, so soll der Priester gebieten, daß man die Steine, an denen das Übel ist, herausreiße, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. Und das Haus soll man inwendig ringsum abkratzen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen. Und wenn das Übel wiederkehrt und am Hause ausbricht nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen, so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am Hause, so ist es ein fressender Aussatz am Hause: es ist unrein. Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. Und wer in das Haus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein bis an den Abend; und wer in dem Hause schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Hause isset, soll seine Kleider waschen. Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Hause nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden. Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop; und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser; und er nehme das Cedernholz und den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal; und er entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin; und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und er wird rein sein. Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und für den Schorf, und für den Aussatz der Kleider und der Häuser, und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken; um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.

3. Mose 14:1-57 Die Bibel (Schlachter 2000) (SCH2000)

Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tag seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden. Und der Priester soll [dafür] hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, dass das Mal des Aussatzes an dem Aussätzigen heil geworden ist, so soll der Priester gebieten, dass man für den, der gereinigt werden soll, zwei lebendige Vögel bringt, die rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; und der Priester soll gebieten, dass man den einen Vogel schächtet in ein irdenes Geschirr, über lebendigem Wasser. Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen mit dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop und es samt dem lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der über dem lebendigen Wasser geschächtet worden ist; und er soll denjenigen siebenmal besprengen, der vom Aussatz gereinigt werden soll, und ihn so reinigen; und den lebendigen Vogel soll er in das freie Feld fliegen lassen. Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich im Wasser baden; so ist er rein. Danach darf er in das Lager gehen; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seines Zeltes bleiben. Und am siebten Tag soll er dann alle seine Haare abschneiden auf dem Haupt, am Bart und an den Augenbrauen, alle seine Haare soll er abschneiden; und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. Und am achten Tag soll er zwei makellose Lämmer nehmen und ein makelloses einjähriges weibliches Lamm und drei Zehntel Feinmehl als Speisopfer, mit Öl angerührt, und ein Log Öl. Und der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den, der gereinigt werden soll, und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor den Eingang der Stiftshütte; und der Priester soll das eine Lamm nehmen und es als Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl und soll es als Webopfer vor dem HERRN hin und her weben. Danach soll er das Lamm schächten an dem Ort, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist hochheilig. Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen, und der Priester soll es dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. Danach soll der Priester von dem Log Öl nehmen und [es] in seine eigene linke Hand gießen, und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. Und von dem übrigen Öl in seiner Hand soll der Priester dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. Den Rest des Öls aber in seiner Hand soll der Priester auf das Haupt dessen gießen, der gereinigt werden soll, und für ihn Sühnung erwirken vor dem HERRN. Und der Priester soll das Sündopfer opfern und für den von seiner Unreinheit zu Reinigenden Sühnung erwirken, und soll danach das Brandopfer schächten. Und der Priester soll das Brandopfer samt dem Speisopfer auf dem Altar opfern und so für ihn Sühnung erwirken; dann ist er rein. Ist er aber arm und kann nicht so viel aufbringen, so nehme er ein Lamm, ein Schuldopfer, als Webopfer, um für ihn Sühnung zu erwirken, und ein Zehntel Feinmehl, mit Öl angerührt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer. Und er bringe sie am achten Tag seiner Reinigung zu dem Priester, vor den Eingang der Stiftshütte, vor den HERRN. Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und das Öl, und der Priester soll beides vor dem HERRN weben als ein Webopfer. Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten; und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes; und von dem Öl soll der Priester in seine eigene linke Hand gießen, und mit seinem rechten Finger sprenge der Priester von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN. Danach soll der Priester von dem Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, etwas auf sein rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. Den Rest des Öls in seiner Hand aber soll der Priester dem zu Reinigenden auf das Haupt gießen, um für ihn Sühnung zu erwirken vor dem HERRN. Danach soll er die eine der Turteltauben oder der jungen Tauben opfern von dem, was seine Hand aufbringen kann — eben das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, samt dem Speisopfer; und so soll der Priester Sühnung erwirken vor dem HERRN für den, der gereinigt werden soll. Das ist das Gesetz für den, der die Aussatz-Plage hat, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört. Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich irgendein Haus im Land eures Besitzes mit einer Aussatz-Plage belege, so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es scheint mir, als sei eine [Aussatz-]Plage an meinem Haus. Dann soll der Priester gebieten, dass man das Haus ausräumt, ehe der Priester hineingeht, um die Plage zu besehen, damit nicht alles unrein wird, was im Haus ist; danach soll der Priester hineingehen, um das Haus zu besehen. Wenn er nun die Plage besieht und findet, dass an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Vertiefungen sind, die tiefer liegend erscheinen als die [übrige] Wand, so soll der Priester aus dem Haus hinausgehen, an die Tür des Hauses, und das Haus sieben Tage lang verschließen. Und der Priester soll am siebten Tag wiederkommen; und wenn er nachsieht und findet, dass die Plage an der Wand des Hauses weitergefressen hat, so soll der Priester befehlen, dass man die Steine herausbricht, an denen das Mal ist, und dass man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort wirft; das Haus aber soll man inwendig ringsum abschaben, und den Verputz, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten. Und man nehme andere Steine und setze sie an die Stelle jener Steine und nehme anderen Mörtel und verputze das Haus. Wenn dann die Plage wiederkommt und am Haus ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu verputzt hat, so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, dass die Plage am Haus weitergefressen hat, so ist es ein bösartiger Aussatz am Haus, und es ist unrein. Dann soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Haus, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort bringen. Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. Und wer in dem Haus schläft, der soll seine Kleider waschen; auch wer in dem Haus isst, der soll seine Kleider waschen. Wenn aber der Priester beim Betreten [des Hauses] sieht, dass sich die Plage am Haus nicht weiter ausgebreitet hat, nachdem das Haus [neu] verputzt wurde, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn die Plage ist heil geworden. Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Zedernholz und Karmesin und Ysop, und er soll den einen Vogel schächten in ein irdenes Geschirr, über lebendigem Wasser, und er soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und sie in das Blut des geschächteten Vogels tauchen und in das lebendige Wasser, und er soll das Haus siebenmal besprengen. Und so soll er das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin; und er lasse den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen und erwirke Sühnung für das Haus; so ist es rein. Dies ist das Gesetz über alle Arten der Aussatz-Plage und über den Schorf, auch über den Aussatz der Kleidungsstücke und der Häuser und über das Hautmal, den Ausschlag und die hellen Flecken, um Belehrung zu geben, wann sie für rein und wann für unrein zu erklären sind. Es ist das Gesetz vom Aussatz.