Hesekiel 48:1-35
Hesekiel 48:1-35 Hoffnung für alle (HFA)
»Es folgt eine Liste der Stämme Israels mit ihren jeweiligen Gebieten. Im nördlichsten Teil des Landes liegt das Gebiet des Stammes Dan. Seine Nordgrenze verläuft vom Mittelmeer ostwärts in Richtung der Stadt Hetlon, dann weiter über Lebo-Hamat bis nach Hazar-Enan. Nördlich dieser Linie liegt der Herrschaftsbereich von Damaskus, direkt neben dem von Hamat. Dans Anteil erstreckt sich von West nach Ost über die ganze Breite des Landes. Darauf folgen in südlicher Richtung die Stämme Asser, Naftali, Manasse, Ephraim, Ruben und Juda. Auch ihr Land reicht jeweils von der West- bis zur Ostgrenze. Südlich an den Grundbesitz von Juda grenzt das Gebiet, das ihr für mich zurückbehalten sollt. Es erstreckt sich – wie auch die Stammesgebiete – vom Mittelmeer bis zur Ostgrenze des Landes; von Norden nach Süden ist es 12,5 Kilometer breit. In seiner Mitte steht das Heiligtum. Der Teil, der mir besonders geweiht ist, hat von Westen nach Osten eine Länge von 12,5 Kilometern und von Norden nach Süden eine Breite von 10 Kilometern. Die eine Hälfte dieses heiligen Bezirks steht den Priestern, den Nachkommen von Zadok, zu. Denn sie haben sich nicht wie die Leviten von mir abgewandt, als die Israeliten mir den Rücken kehrten. Sie allein sind mir treu geblieben und haben den Tempeldienst gewissenhaft ausgeübt. Darum bekommen sie von dem mir geweihten Land den Teil, der besonders heilig ist, weil dort der Tempel steht. Dieser Bereich ist 12,5 Kilometer lang und 5 Kilometer breit. Die Leviten erhalten die andere Hälfte des heiligen Gebiets. Es ist wie das Stück der Priester 12,5 Kilometer lang und 5 Kilometer breit. Der ganze Bezirk, der mir, dem HERRN, gehört, ist der beste Teil des Landes. Weil er heilig ist, dürft ihr ihn nicht verkaufen oder gegen ein anderes Gebiet eintauschen. Er soll nicht an einen anderen Besitzer übergehen. Südlich des heiligen Bezirks, auf dem der Tempel steht, bleibt noch ein 2,5 mal 12,5 Kilometer großes Gebiet übrig. Es gilt nicht als heilig. Hier können sich die Einwohner von Jerusalem ansiedeln und Weideplätze für ihre Herden anlegen. Die Stadt Jerusalem soll in der Mitte dieses Bereichs liegen. Ihr Grundriss ist quadratisch mit einer Seitenlänge von jeweils 2,25 Kilometern. Rundherum verläuft ein Streifen Weideland von 125 Metern Breite. Daran grenzt nach Westen und nach Osten je ein 5 Kilometer langes Gebiet. Die Nordseite des gesamten Bereichs ist genauso lang wie der mir geweihte Bezirk und schließt sich direkt daran an. Hier können alle, die in Jerusalem arbeiten, Felder bebauen und die Ernte einbringen. Wer in der Stadt wohnt, darf dort die Felder bestellen, ganz gleich, aus welchem Stamm er kommt. Der ganze Bezirk, den ihr für mich zurückbehaltet, soll zusammen mit dem Gebiet um Jerusalem ein Quadrat von 12,5 mal 12,5 Kilometern bilden. Westlich und östlich an das mir geweihte Land und an das Gebiet um Jerusalem grenzt der Grundbesitz des Herrschers. Er ist von Norden nach Süden 12,5 Kilometer breit – genauso wie die beiden heiligen Bezirke und das Stadtgebiet von Jerusalem zusammen. Nach Westen erstreckt er sich bis zum Mittelmeer und nach Osten bis zum Jordan, wie die Gebiete der Stämme. Er nimmt den ganzen Bereich zwischen dem Gebiet von Juda im Norden und dem Grundbesitz von Benjamin im Süden ein, ausgenommen das Mittelstück, das für die Priester und die Leviten bestimmt ist und auf dem die Stadt Jerusalem und der Tempel stehen. Daran schließen sich in südlicher Richtung – jeweils von der Westgrenze bis zur Ostgrenze – die Gebiete der Stämme Benjamin, Simeon, Issachar, Sebulon und Gad an. Südlich des Grundbesitzes von Gad verläuft die Grenze Israels von Tamar zu der Quelle Meriba bei Kadesch und von dort weiter zu dem Bach, der die Grenze nach Ägypten bildet und ins Mittelmeer mündet. Teilt den einzelnen Stämmen ihr Gebiet durch das Los zu. Sie sollen es für immer besitzen und an ihre Nachkommen weitervererben. Das sage ich, Gott, der HERR.« »Rings um Jerusalem verläuft eine Mauer, die auf jeder Seite 2,25 Kilometer lang ist. In die Stadt führen zwölf Tore, die nach den Stämmen Israels benannt sind, und zwar auf jeder Seite drei: nach Norden das Ruben-Tor, das Juda-Tor und das Levi-Tor, nach Osten das Josef-Tor, das Benjamin-Tor und das Dan-Tor, nach Süden das Simeon-Tor, das Issachar-Tor und das Sebulon-Tor und nach Westen das Gad-Tor, das Asser-Tor und das Naftali-Tor. Der Gesamtumfang der Stadt beträgt 9 Kilometer. Von nun an soll sie den Namen tragen: ›Hier wohnt der HERR.‹«
Hesekiel 48:1-35 Lutherbibel 1912 (DELUT)
Dies sind die Namen der Stämme: von Mitternacht, an dem Wege nach Hethlon, gen Hamath und Hazar-Enon und von Damaskus gegen Hamath, das soll Dan für seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend. Neben Dan soll Asser seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. Neben Asser soll Naphthali seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. Neben Naphthali soll Manasse seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. Neben Manasse soll Ephraim seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. Neben Ephraim soll Ruben seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. Neben Juda aber sollt ihr einen Teil absondern, von Morgen bis gen Abend, der fünfundzwanzigtausend Ruten breit und so lang sei, wie sonst ein Teil ist von Morgen bis gen Abend; darin soll das Heiligtum stehen. Und davon sollt ihr dem HERRN einen Teil absondern, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend Ruten breit. Und dieser heilige Teil soll den Priestern gehören, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten lang gegen Mitternacht und gegen Mittag und zehntausend breit gegen Morgen und gegen Abend. Und das Heiligtum des HERRN soll mittendarin stehen. Das soll geheiligt sein den Priestern, den Kindern Zadok, welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel, wie die Leviten abgefallen sind. Und soll also dieser abgesonderte Teil des geheiligten Landes ihr eigen sein als Hochheiliges neben der Leviten Grenze. Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend Ruten in die Breite haben; denn alle Länge soll fünfunzwanzigtausend und die Breite zehntausend Ruten haben. Und sollen nichts davon verkaufen noch verändern, damit des Landes Erstling nicht wegkomme; denn es ist dem HERRN geheiligt. Aber die übrigen fünftausend Ruten in die Breite gegen fünfunzwanzigtausend Ruten in die Länge, das soll gemeines Land sein zur Stadt, darin zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mittendarin stehen. Und das soll ihr Maß sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und fünfhundert. Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundfünfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundfünfzig Ruten. Aber das übrige an der Länge neben dem Abgesonderten und Geheiligten, nämlich zehntausend Ruten gegen Morgen und zehntausend Ruten gegen Abend, das gehört zum Unterhalt derer, die in der Stadt arbeiten. Und die Arbeiter aus allen Stämmen Israels sollen in der Stadt arbeiten. Also soll die ganze Absonderung fünfundzwanzigtausend Ruten ins Gevierte sein; ein Vierteil der geheiligten Absonderung sei zu eigen der Stadt. Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend neben den Teilen der Stämme, das soll alles dem Fürsten gehören. Aber der abgesonderte Teil und das Haus des Heiligtums soll mitteninnen sein. Was aber neben der Leviten Teil und neben der Stadt Teil zwischen der Grenze Juda's und der Grenze Benjamins liegt, das soll dem Fürsten gehören. Darnach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. Aber neben der Grenze Benjamin soll Simeon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. Neben der Grenze Simeons soll Isaschar seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. Neben der Grenze Isaschars soll Sebulon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. Neben der Grenze Sebulons soll Gad seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. Aber neben Gad ist die Grenze gegen Mittag von Thamar bis ans Haderwasser zu Kades und an den Bach hinab bis an das große Meer. Das ist das Land, das ihr austeilen sollt zum Erbteil unter die Stämme Israels; und das sollen ihre Erbteile sein, spricht der HERR HERR. Und so weit soll die Stadt sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht. Und die Tore der Stadt sollen nach den Namen der Stämme Israels genannt werden, drei Toren gegen Mitternacht: das erste Tor Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi. Also auch gegen Morgen viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: nämlich das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan. Gegen Mittag auch also viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: das erste Tor Simeon, das zweite Isaschar, das dritte Sebulon. Also auch gegen Abend viertausend und fünfhundert Ruten und drei Tore: ein Tor Gad, das zweite Asser, das dritte Naphthali. Also sollen es um und um achtzehntausend Ruten sein. Und alsdann soll die Stadt genannt werden: "Hier ist der HERR".
Hesekiel 48:1-35 Darby Unrevidierte Elberfelder (ELB)
Und dies sind die Namen der Stämme: Vom Nordende an, zur Seite des Weges nach Hethlon, gegen Hamath hin, und nach Hazar-Enon hin, der Grenze von Damaskus, nordwärts, zur Seite von Hamath, die Ost-und die Westseite sollen Dan gehören: ein Los. Und an der Grenze Dans, von der Ostseite bis zur Westseite: Aser eines. Und an der Grenze Asers, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali eines. Und an der Grenze Naphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse eines. Und an der Grenze Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim eines. Und an der Grenze Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben eines. Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eines. Und an der Grenze Judas, von der Ostseite bis zur Westseite soll das Hebopfer sein, welches ihr heben sollt: fünfundzwanzigtausend Ruten Breite, und die Länge wie eines der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite: und das Heiligtum soll in dessen Mitte sein. Das Hebopfer, welches ihr für Jehova heben sollt, soll fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, und zehntausend in die Breite sein. Und diesen soll das heilige Hebopfer gehören, den Priestern: gegen Norden fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, und gegen Westen zehntausend in die Breite, und gegen Osten zehntausend in die Breite und gegen Süden fünfundzwanzigtausend in die Länge; und das Heiligtum Jehovas soll in dessen Mitte sein. Den Priestern, wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks die meiner Hut gewartet haben, welche, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind, ihnen soll ein Gehobenes von dem Hebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der Leviten. Und die Leviten sollen, gleichlaufend dem Gebiete der Priester, fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite erhalten; die ganze Länge soll fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend sein. Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist Jehova heilig. Und die fünftausend Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der fünfundzwanzigtausend, soll gemeines Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein. Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite viertausendfünfhundert Ruten, und die Südseite viertausendfünfhundert, und an der Ostseite viertausendfünfhundert, und die Westseite viertausendfünfhundert. Und der Freiplatz der Stadt soll sein: gegen Norden zweihundertfünfzig Ruten, und gegen Süden zweihundertfünfzig, und gegen Osten zweihundertfünfzig, und gegen Westen zweihundertfünfzig. Und das Übrige in der Länge, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, zehntausend Ruten, gegen Osten und zehntausend gegen Westen (es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer), dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen. Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen Israels. Das ganze Hebopfer soll fünfundzwanzigtausend Ruten bei fünfundzwanzigtausend sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt. Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der fünfundzwanzigtausend Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der fünfundzwanzigtausend, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen, soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein. Und von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt ab, welche in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören. Und die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein Los. Und an der Grenze Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon eines. Und an der Grenze Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar eines. Und an der Grenze Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon eines. Und an der Grenze Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad eines. Und an der Grenze Gads, nach der Mittagseite hin südwärts, da soll die Grenze sein von Thamar nach dem Wasser Meriba-Kades, nach dem Bache Ägyptens hin bis an das große Meer. Das ist das Land, welches ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der Herr, Jehova. Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: Von der Nordseite an viertausendfünfhundert Ruten Maß; und die Tore der Stadt, nach den Namen der Stämme Israels: drei Tore gegen Norden: das Tor Rubens eines, das Tor Judas eines, das Tor Levis eines. Und nach der Ostseite hin, viertausendfünfhundert Ruten, und drei Tore: das Tor Josephs eines, das Tor Benjamins eines, das Tor Dans eines. Und an der Südseite, viertausendfünfhundert Ruten Maß, und drei Tore: das Tor Simeons eines, das Tor Issaschars eines, das Tor Sebulons eines. An der Westseite, viertausendfünfhundert Ruten, ihrer Tore drei: das Tor Gads eines, das Tor Asers eines, das Tor Naphtalis eines. Ringsum achtzehntausend Ruten. Und der Name der Stadt soll von nun an heißen: Jehova daselbst.
Hesekiel 48:1-35 Die Bibel (Schlachter 2000) (SCH2000)
Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis Lebo-Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, von der Ostseite bis zur Westseite, soll Dan einen [Anteil] haben. Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite, Asser einen [Anteil]; neben dem Gebiet von Asser, von der Ostseite bis zur Westseite, Naphtali einen [Anteil]; neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen [Anteil]; neben dem Gebiet von Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen [Anteil]; neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen [Anteil]; neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen [Anteil]. Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Weihegabe liegen, die ihr abgeben sollt, 25 000 [Ruten] breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in ihrer Mitte stehen. Und die Weihegabe, die ihr dem HERRN abzugeben habt, soll 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit sein. Und diese heilige Weihegabe soll den Priestern gehören; [ein Bezirk] von 25 000 [Ruten] nach Norden, 10 000 [Ruten] nach Westen und 10 000 [Ruten] nach Osten in der Breite, und nach Süden 25 000 [Ruten] lang. Das Heiligtum des HERRN aber soll in ihrer Mitte stehen. Den geweihten Priestern [soll es gehören], den Söhnen Zadoks, die meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israels irregingen. So soll ihnen als ein Weihegeschenk von der Weihegabe des Landes [ein Bezirk] gehören, ein Hochheiliges, neben dem Gebiet der Leviten. Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, [soll] eine Weihegabe [gehören], 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit. Die ganze Länge soll 25 000 [Ruten] und die Breite 10 000 [Ruten] betragen. Und davon sollen sie nichts verkaufen noch tauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in anderen Besitz übergehen; denn er ist dem HERRN geheiligt. Die übrigen 5 000 [Ruten] aber, die von der ganzen Breite von 25 000 [Ruten] übrig sind, sollen als gemeinsames Land zu der Stadt gehören, als Wohn- und Freiplatz, und die Stadt soll in seiner Mitte stehen. Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4 500 [Ruten], die Südseite 4 500 [Ruten], die Ostseite 4 500 [Ruten] und die Westseite 4 500 [Ruten]. Der Freiplatz der Stadt soll im Norden 250 [Ruten], im Süden 250 [Ruten], im Osten 250 [Ruten] und im Westen 250 [Ruten] messen. Aber das übrige [Gebiet] längs gegenüber der heiligen Weihegabe, die 10 000 [Ruten] im Osten und die 10 000 [Ruten] im Westen, das, was neben der heiligen Weihegabe liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen. Und die Arbeiter der Stadt aus allen Stämmen Israels sollen es bebauen. Die ganze Weihegabe soll 25 000 auf 25 000 [Ruten] betragen. Den vierten Teil der heiligen Weihegabe sollt ihr abgeben als Eigentum der Stadt. Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25 000 [Ruten] der Weihegabe an der Ostgrenze und längs der 25 000 [Ruten] an der Westgrenze, entsprechend den [Stammes]anteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Weihegabe aber und das Heiligtum des Tempelhauses liegt in seiner Mitte. Es soll auch vom Grundbesitz der Leviten und vom Grundbesitz der Stadt an (die zwischen dem liegen, was dem Fürsten gehört), alles, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören. Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen [Anteil] empfangen; und neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen [Anteil]; und neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen [Anteil]; und neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen [Anteil]; und neben dem Gebiet von Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen [Anteil]; und neben dem Gebiet von Gad aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kadesch und durch den Bach [Ägyptens] zum großen Meer laufen. Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht GOTT, der Herr. Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: auf der Nordseite, die 4 500 [Ruten] misst — und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden —, nach Norden [also] drei Tore: erstens das Tor Rubens, zweitens das Tor Judas, drittens das Tor Levis. Auf der Ostseite, die 4 500 [Ruten] misst, auch drei Tore: erstens das Tor Josephs, zweitens das Tor Benjamins, drittens das Tor Dans. Auf der Südseite, die 4 500 [Ruten] misst, auch drei Tore: erstens das Tor Simeons, zweitens das Tor Issaschars, drittens das Tor Sebulons. Auf der Westseite, die auch 4 500 [Ruten] misst, ebenfalls ihre drei Tore: erstens das Tor Gads, zweitens das Tor Assers, drittens das Tor Naphtalis. Der ganze Umfang beträgt 18 000 [Ruten]. Und der Name der Stadt soll künftig lauten: »Der HERR ist hier!«