4. Mose 5:1-31

4. Mose 5:1-31 HFA

Der HERR sprach zu Mose: »Befiehl den Israeliten, jeden aus dem Lager zu schicken, der aussätzig ist, eine Hautkrankheit hat oder an einem Ausfluss leidet. Es darf auch niemand dableiben, der einen Toten berührt hat und dadurch unrein geworden ist. Ganz gleich, ob es Männer oder Frauen sind, sie sollen das Lager verlassen, damit es nicht verunreinigt wird. Denn ich selbst wohne hier mitten unter euch!« Die Israeliten gehorchten dem HERRN und schickten alle aus dem Lager, die nicht rein waren. Der HERR sprach zu Mose: »Ich gebe dir eine Anweisung, die für alle Israeliten gelten soll, ganz gleich ob Männer oder Frauen: Wer einen anderen Menschen auf irgendeine Weise betrügt, lehnt sich gegen mich, den HERRN, auf und macht sich schuldig. Er soll sein Vergehen zugeben und alles zurückerstatten, was er dem anderen schuldet, ja sogar noch ein Fünftel des Wertes hinzufügen. Wenn der Geschädigte aber inzwischen gestorben ist und keine Erben hat, die sein Eigentum an seiner Stelle zurücknehmen können, fällt es mir, dem HERRN, zu. Es soll den Priestern gehören, so wie der Schafbock, den der Priester für den Schuldigen opfern muss, damit ich seine Sünde vergebe. Im Übrigen erhalten die Priester einen Anteil an allen Opfergaben, die von den Israeliten zum Heiligtum gebracht werden. Diese Anteile sollen allein den Priestern gehören.« Der HERR befahl Mose: »Sag den Israeliten: Angenommen, eine verheiratete Frau gerät auf Abwege. Sie wird ihrem Mann untreu und schläft mit einem anderen. Niemand hat sie bei ihrer Schuld ertappt: Ihr Mann hat sie nicht gesehen, und auch sonst gibt es keine Zeugen. Aber der Mann hat eine böse Ahnung. Die Eifersucht packt ihn, weil er meint, dass seine Frau ihn betrogen hat. Doch weiß er es nicht sicher, sie könnte auch unschuldig sein. In einem solchen Fall soll der Mann seine Frau zum Priester bringen. Er soll für sie eine Opfergabe von eineinhalb Kilogramm Gerstenmehl mitnehmen. Das Mehl darf nicht mit Öl übergossen oder mit Weihrauch bestreut werden, denn es dient als Eifersuchtsopfer, das den Verdacht vor Gott bringt und verborgene Schuld aufdeckt. Der Priester führt die Frau ins Heiligtum und lässt sie in die Gegenwart des HERRN treten. Er füllt geweihtes Wasser in ein Tongefäß und streut Erde vom Boden des Heiligtums hinein. Dann löst er das Haar der Frau und legt das Eifersuchtsopfer in ihre Hände. Er selbst hält das Wasser, das Fluch und Qual bringt. Dann stellt der Priester die Frau unter Eid und sagt: ›Wenn du deinem Mann nicht untreu warst und nicht mit einem anderen geschlafen hast, soll dir dieses Wasser des Fluches und der Qual nichts anhaben. Aber wenn du die Ehe gebrochen und als verheiratete Frau mit einem anderen Mann geschlafen hast, dann soll der HERR dich bestrafen! Dieses fluchbringende Wasser wird in deine Eingeweide eindringen. Es wird dich unfruchtbar machen und deinen Bauch anschwellen lassen. Mit Schrecken und Abscheu werden die Leute auf dich zeigen!‹ So warnt der Priester die Frau vor der drohenden Strafe. Und die Frau soll antworten: ›Amen, so soll es sein!‹ Dann schreibt der Priester den Fluch auf ein Blatt und taucht es in das Wasser, bis die Schrift sich auflöst. Dieses Wasser muss die Frau später trinken, damit es in ihren Körper gelangt und der Fluch sie trifft. Vorher nimmt der Priester das Eifersuchtsopfer aus ihren Händen. Er schwingt es vor dem heiligen Zelt hin und her, um zu zeigen, dass es mir, dem HERRN, gehören soll; dann geht er damit zum Altar. Hier lässt er eine Handvoll Mehl zu meinem Gedenken in Rauch aufgehen. Schließlich gibt er der Frau das Wasser zu trinken. Wenn sie schuldig ist und ihrem Mann untreu war, wird sie schwer erkranken. Das Wasser wird sie unfruchtbar machen und ihren Unterleib aufblähen. Voller Schrecken und Abscheu werden die Leute sich von ihr fernhalten. Hat die Frau aber keine Schuld auf sich geladen, dann wird das Fluchwasser ihr nicht schaden, und sie wird weiter Kinder bekommen können. Dieses Gesetz gilt für den Fall, dass ein Mann seine Frau des Ehebruchs verdächtigt. Wenn ihn die Eifersucht packt und er glaubt, dass seine Frau sich schuldig gemacht hat und ihm untreu geworden ist, soll er sie zum Heiligtum bringen. Dann soll der Priester alles so ausführen, wie dieses Gesetz es vorschreibt. Den Mann trifft in einem solchen Fall keine Schuld. Hat aber die Frau tatsächlich die Ehe gebrochen, muss sie die Folgen tragen.«