5. Mose 15:1-3

5. Mose 15:1-3 ELB

Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse: Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen. Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen